Ablauf der Vermittlung
Ablauf der Vermittlung.
Die Vermittlung zwischen den Titelgeber und den Titelsuchenden.
Entsprechend Ihren Angaben setzen wir uns mit möglichen Titelanbietern in Verbindung und unterbreite diesen ihr Interesse und Angebot.
Der / die Titelgeber / -geberin erhalten hierbei vom Titelsuchenden NUR folgende Informationen.
Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, die Dotationshöhe, die Art der Titelübernahme (Heirat oder Adoption), Nationalität und des Bundeslandes, Landes, in welchem die Titelsuchende, der Titelsuchende wohnhaft ist.
Bei einer Vermittlung beachten Sie bitte, dass die Titelgeberin, der Titelgeber den Ablauf und die Dotation vorgeben und Sie als Interessent bitte Ihre persönlichen Möglichkeiten entsprechend einschätzen und größtenteils den Bedingungen entsprechen.
Wenn Sie sich für einen Titelgeber/ gebrin entschieden haben.
Erteilen Sie uns den Auftrag zur Vermittlung.
Wir organisieren entsprechend dem vertraglich geschlossenem Auftrag zeitlich und örtlich das Treffen zwischen dem Titelsuchenden und dem Titelgeber.
Während der konkreten Vermittlung erfolgt jedwede Personalisierung in Abstimmung mit beiden "Vertragsparteien", insofern dies entsprechend des Stadiums erforderlich wird.
*Vorvertrag
Wenn Sie sich für eine(n) Titelgeberin/ -geber entschieden haben
und die Konditionen der Titelübernahme beidseitig durch den Titelgeber und den Titelsuchenden akzeptiert werden
übersende ich Ihnen ein Vorvertrag, in welchem die/der Titelgeberin / -geber unterschriftlich versichert, dass er die Absicht hat und Willens ist den Titelsuchenden im Rahmen einer Heirat oder im Fall einer Erwachsenenadoption in als Kind anzunehmen und ihr / ihm hierdurch seinen Titel / Namen zur lebenslangen Führung zu übertragen.
Vertraglich werden alle abgestimmten Regelungen verbindlich fixiert und die Gesamtdotation (inkl. Vermittlungsprovision) sowie die Zahlungsmodalitäten hierzu festgehalten.
(Die Gesamtdotation beinhalten die Vermittlungsprovision.)
Durch beidseitige Unterzeichnung tritt dieser Vertrag verbindlich in Kraft.
Datenaustausch zwischen Titelnehmer und Titelgeber am Ort des gemeinsamen Treffens.
Die Vermittlungsprovision zum Datenaustausch.
Bei diesem ersten Kontakt zwischen dem Titelsuchenden und dem Titelgeber
werden die persönlichen Daten untereinander ausgetauscht, die für den weiteren Ablauf der Titelübernahme - Adoption / Heirat erforderlich sind.
Je nach Zahlungsvereinbarung erfolgt die Einzahlung der Dotation auf ein Treuhandkonto beim einem involvierten Notar / Anwalt Ihrer Wahl.
(Es kann auch eine Barzahlung vereinbart werden.)
Bei einer Heirat wird bei einem Notar / Anwalt
der Ehevertrag geschlossen,
dann folgt der Standesamttermin (Dokumentenabgabe)
Standesamt, Eheschließung
Bei einer Adoption wird
der Adoptionsantrag bei dem Notar / Anwalt erstellt,
der Adoptionsantrag wird eingereicht beim Familiengericht,
Anhörungstermin beim Familiengericht
Bitte beachten Sie, dass die Führung eines derartigen Treuhandkontos zusätzliche Kosten für Sie verursacht. Entsprechend der kontoführenden Bank des Treuhänders (maßgebend ist hier der Anwalt / Notar) fallen Bankgebühren in Höhe von 5 bis zu 10 Prozent an.
Die Dotation an den / die Titelgeber / -geberin.
Sie zahlen die Dotation nicht an uns, sondern direkt an die Titelgeberin, den Titelgeber.
Je nach Zahlungsvereinbarung Treuhandkonto oder Barzahlung.
Gesamteinzahlung auf ein Treuhandkonto bei einem involvierten Notar / Anwalt.
Die Auszahlung an die Titelgeber/ geberin erfolgt nach Stand und Fortschritt der Vertragsbedingungen, -erfüllung. Bei der Adoptionsantragsstellung - bei / vor erhalt der Adoptionsurkunde.
Die Auszahlung an die Titelgeber/ geberin erfolgt nach Stand und Fortschritt der Vertragsbedingungen, -erfüllung. Bei Unterschrift des Ehevertrages - bei / vor erhalt der Heiratsurkunde.
(Es besteht auch die Möglichkeit der direkten Barzahlung.)
_In der beidseits ausgehandelten und akzeptierten Gesamtdotation ist die Vermittlungsprovision in jedem Fall enthalten.
Verträge. Ehevertrag, Adoptionsantrag, Treuhandkonto.
Die Titelgeber haben im Regelfall ihren persönlich vertrauten Rechtsanwalt / Notar, welcher bereits erfahren ist, in Sachen des Ehevertrages bezüglich der anstehenden Titelübernahme oder des Adoptionsantrages.
Sie können selbstverständlich einen Ihnen bekannten und, oder vertrauten Familienanwalt beziehungsweise Notar beauftragen oder diesen zur rechtlichen Prüfung der Unterlagen, vor Unterschriftsleistung, beauftragen, hinzuziehen.
Auf Wunsch sind wir gern bei der Auswahl eines fachkundigen Notars oder Rechtsanwalts behilflich.
Diskretion
Wir achten immer auf Diskretion und geben weder persönliche Daten unserer Anbieter, noch Interessenten untereinander weiter.
Einen echten Titel zu vermitteln ist eine subtile Angelegenheit, die viel Takt und Diskretion erfordert.
Wir wählen unsere Klienten sorgfältig aus.
Dritte erhalten von uns keinerlei Auskünfte.