Heirat oder Adoption


Der Unterschied:

 Nach dem deutschen Gesetz
kann eine adelige Titel/ Namensübertragung durch Heirat oder Adoption realisiert werden.


Die Heirat.
Eine Heirat oder / Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft  ist innerhalb von max. 2 Monate erfolgreich vollzogen.
und nach 1 bzw. 1 1/2 Jahren kann die Scheidung erfolgen.
Bei einem Notar kann eine Gütertrennung etc. vereinbart werden.

Der Adelstitel /Name wird dann, anstatt des bisherigen Namens angenommen
und in den Ausweis eingetragen.
Die Weitergabe an Kinder und kommende Ehepartner ist möglich.

Scheidung
Nach der Scheidung behält der /die Geschiedene den Titel und Namen.

 

 Die Adoption.
Eine Adoption dauert ca. 10 - 16 Monate und die Abhängigkeit von einem Familiengericht.
Sie wird bei einem Amtsgericht bzw. Familiengericht beantragt.
** Info - zwischen dem Titelgeber (Adoptivvater / Adoptivmutter) und dem zu Adoptierenden muss ein Altersunterschied von mindestens 12 Jahren bestehen.

Der Richter/ Richterin überprüft beide Partner ob ein ein Kinds ähnliches Verhältnis zu der adoptierende Person besteht.
überprüfung. Schriftliche und mündliche Befragung.

Der Notar benötigt für den Adoptionsantrag beim Amtsgericht:
Geburtsurkunde,
Führungszeugnis,
Meldebescheinigung,
ärztliches Attest.
Einwilligung der Ehefrau. (Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt verheiratete sind.)
Bei einem Notar wird die Gütertrennung, Erbverzicht etc. vereinbart.

Notartermin.
Beim Notar erarbeiten/ kreieren Sie und der Titelgeber eine gemeinsame "Historie" wobei ersichtlich ist das eine persönliche Bindung im Sinne eines Eltern - Kind Verhältnis besteht.
Dieser reicht den Adoptionsantrag beim zuständigem Amts/Familiengericht ein.
Es findet eine Anhörung statt, dann bestätigt der Amt / Familienrichter die Adoption und das Adoptivkind erhält die Adoptionsurkunde.


Allgemeines.
Der Adelstitel /Name wird dann, anstatt des bisherigen Namens angenommen
und in den Ausweis und in der Geburtsurkunde eingetragen.
Die Weitergabe an Kinder und Ehepartner ist ebenfalls möglich. Bei einer Adoption wird auch der neue Titel / Namen in der Geburtsurkunde eingetragen.
Nach der Scheidung behält der/die Geschiedene den neuen angenommenen Titel und Namen.


Gerne stelle ich entsprechende Kontakte zu interessierten Adeligen her.

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