Heirat oder Adoption
Der Unterschied:
Nach dem deutschen Gesetz
kann eine adelige Titel/
Namensübertragung durch Heirat oder Adoption realisiert werden.
Die Heirat.
Eine Heirat oder /
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist innerhalb von max. 2
Monate erfolgreich vollzogen.
und nach 1 bzw. 1 1/2 Jahren kann die
Scheidung erfolgen.
Bei einem Notar kann eine Gütertrennung etc.
vereinbart werden.
Der Adelstitel /Name wird dann, anstatt des
bisherigen Namens angenommen
und in den Ausweis eingetragen.
Die
Weitergabe an Kinder und kommende Ehepartner ist möglich.
Scheidung
Nach der Scheidung behält der /die Geschiedene den Titel
und Namen.
Die Adoption.
Eine Adoption dauert ca. 10 -
16 Monate und die Abhängigkeit von einem Familiengericht.
Sie wird
bei einem Amtsgericht bzw. Familiengericht beantragt.
** Info -
zwischen dem Titelgeber (Adoptivvater / Adoptivmutter) und dem zu
Adoptierenden muss ein Altersunterschied von mindestens 12 Jahren
bestehen.
Der Richter/ Richterin überprüft beide Partner ob ein
ein Kinds ähnliches Verhältnis zu der adoptierende Person besteht.
überprüfung. Schriftliche und mündliche Befragung.
Der Notar
benötigt für den Adoptionsantrag beim Amtsgericht:
Geburtsurkunde,
Führungszeugnis,
Meldebescheinigung,
ärztliches Attest.
Einwilligung der Ehefrau. (Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt verheiratete
sind.)
Bei einem Notar wird die Gütertrennung, Erbverzicht etc.
vereinbart.
Notartermin.
Beim Notar erarbeiten/ kreieren Sie
und der Titelgeber eine gemeinsame "Historie" wobei ersichtlich ist das
eine persönliche Bindung im Sinne eines Eltern - Kind Verhältnis
besteht.
Dieser reicht den Adoptionsantrag beim zuständigem
Amts/Familiengericht ein.
Es findet eine Anhörung statt, dann
bestätigt der Amt / Familienrichter die Adoption und das Adoptivkind
erhält die Adoptionsurkunde.
Allgemeines.
Der Adelstitel
/Name wird dann, anstatt des bisherigen Namens angenommen
und in den
Ausweis und in der Geburtsurkunde eingetragen.
Die Weitergabe an
Kinder und Ehepartner ist ebenfalls möglich. Bei einer Adoption wird
auch der neue Titel / Namen in der Geburtsurkunde eingetragen.
Nach der Scheidung behält der/die
Geschiedene den neuen angenommenen Titel und Namen.
Gerne stelle ich entsprechende Kontakte zu interessierten Adeligen her.
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