Gebühren / Provision

1.        Diskretion.

2.         Dotation für den Titelgeber

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3.         Bearbeitungsgebühren.

4.         Verschwiegenheitserklärung                    

5.         Vorvertrag 

6.         Reisekosten                                                        

7.         Notartermin                    

8.        Vermittlungsprovision.                

                 

                               

1.        Diskretion.

Wir garantieren 100% Diskretion.

Selbstverständlich behandeln wir die Daten des Titelgebers und die des Titelsuchenden streng vertraulich.

Wir garantieren Ihnen, Ihre Daten nicht an Dritte weiter zugeben.

Bei einer Anfrage erhält der Titelgeber bzw. der Titelsuchende lediglich


Folgende Informationen:

Geschlecht, Geburtsjahr, Dotation, Titelübernahme bzw. Weitergabe  durch, Staatsangehörigkeit.

Es werden keine privaten Daten und Namen weitergegeben!


                                    

                                    

2.        Die Dotation an

dem Titelgeber /geberin

Die Zahlung der Dotation erfolgt  


direkt  an dem Titelgeber/ geberin

nach dessen Vorgabe auf ein Treuhandkonto  oder  als Barzahlung.    

Die  Dotationshöhe gibt der Titelgeber vor, die Dotation beinhaltet die  Vermittlungsprovision.    

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     3.                    Bearbeitungsgebühren

fallen lediglich an wenn Sie sich für ein Titelgeber entschieden haben und die Konditionen und Modalitäten akzeptieren.

Dann erhalten Sie einen Vorvertrag (siehe 5)

Für die Erstellung des Vorvertrages  berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr.

Es gibt bei uns keine versteckte Kosten!  und auch nichts Kleingedrucktes.    

                                          

Wenn Sie sich für einen (r) Titelgeber/ geberin entschieden haben

und die Konditionen der Titelübernahme beidseitig durch den Titelgeber und den Titelsuchenden akzeptiert werden.    

                          

                    erhalten Sie von uns     

eine Verschwiegenheitserklärung,    

und einen Vorvertrag.    

                                    

                                    

4.             Die Verschwiegenheitserklärung.    

In puncto Diskretion übersende wir Ihnen eine Verschwiegenheitserklärung

Wir denken, es ist auch in Ihrem Interesse, dass alle Umstände,

Details Ihres Titelerwerbs durch Eheschließung / Adoption, Daten und Namen

(der Titelgeber als auch von Ihnen als Titelsuchender) nicht in die Öffentlichkeit getragen werden.


                         

 5.              Der Vorvertrag.     

                              

Wenn Sie sich entschieden haben den Titel / Namen per Adoption oder Heirat zu erhalten / zu übernehmen,  übersenden wir Ihnen ein Vorvertrag, in welchem Vertraglich alle abgestimmten Regelungen verbindlich fixiert und die Gesamtdotation (inkl. Vermittlungsprovision) sowie die Zahlungsmodalitäten (Treuhandkonto oder Barzahlung) hierzu festgehalten werden.

Sie versichern damit dem Titelgeber

das Sie die Vorgabe des Titelgebers akzeptieren und mit den Konditionen und der Zahlungsmodalität einverstanden sind.

Der/die Titelgeber/ geberin versichert, dass er die Absicht hat und Willens ist den Titelsuchenden im Rahmen einer Heirat oder im Fall einer Erwachsenenadoption als Kind anzunehmen  und ihr / ihm hierdurch seinen Titel / Namen zur lebenslangen Führung zu übertragen.

Bei einer Eheschließung wird die Führung des Titels / Namens, nach der Scheidung, über die Ehe hinaus, lebenslang zugesichert.

Durch beidseitige Unterzeichnung tritt dieser Vertrag verbindlich in Kraft.

 

                                    

               Bearbeitungsgebühren         -    Vorvertrag.

für die Erstellung des Vorvertrages erheben wir eine Bearbeitungsgebühr.                                    

Die Bearbeitungsgebühr beinhaltet, wenn Sie uns den Auftrag erteilen,     

die Vorbereitung und Terminierung des Treffens mit dem Titelgeber zwecks der Adoption bzw. Heirat.                           

Ihr Treffen mit  dem Titelgeber/ geberin  und dem Vermittler am Ort des Titelgebers. um persönlich die Daten zwischen den Titelnehmer und dem Titelgeber auszutauschen.

Notartermin Adoptionsantrag  /  R.A Termin  Ehevertrag.     

                     

6.         Reisekosten    

Mindestens 14 Tage vor der vereinbarten Anreise  des Vermittlers zum Ort des ersten persönlichen Zusammentreffens mit dem/ der Titelgeber/ geberin  und dem Titelnehmer/ nehmerin ist eine Überweisung einer

Reisekostenpauschale zu entrichten. 

Je nach Entfernung mit und ohne Übernachtungskosten, mit Nachweis.

(Die Bearbeitungsgebühr sowie die Reisekostenpauschale werden mit der Vermittlungsprovision verrechnet.!)

 

                          

 7.         Notartermin    Wenn Sie es wünschen     

das bei dem ersten Treffen mit dem Titelgeber anschließend ein Notartermin für Ehevertrag / Adoptionsantrag erfolgen soll, muss von unserer Seite vorher bei dem jeweiligem Notar, ein Notartermin reserviert werden.

Das erfordert eine vorheriger Entrichtung der Reservierungskosten

Notarterminkosten (Pauschal 1 Stunde) in Höhe von 100 €.     

                                    

                         Begründung:     

Bei nicht erscheinen des Titelnehmers zum festen ausgemachten Termin zum Treffen des Titelgebers, und bei der Nichtwahrnehmung

des Notartermin, setzt der Notar die Notarstunden Reservierung uns in Rechnung.

(Diese Reservierungspauschale wird mit der Vermittlungsprovision verrechnet.)     

                                    

8.         Vermittlungsprovision          

                          

Treffen vor Ort mit dem Titelgeber zwecks der Adoption bzw. Heirat.     

                          

In der beidseits ausgehandelten und akzeptierten Gesamtdotation zwischen dem/ der Titelgeber/ geberin ist die Vermittlungsprovision enthalten.

                                    

 Die Auszahlung der Provision erfolgt                                 

Abzüglich der bereits geleisteten  Bearbeitungskosten und der Reisekostenpauschale-

                                     

a.        Bei dem persönlichen Treffen mit dem Titelgeber/ geberin,

bei welchem der Austausch der persönlichen Daten zwischen beiden Parteien erfolgt.

Beziehungsweise durch den Abschluss verbindlicher Verträge bei einem

Notar / Anwalt bei denen die Daten beidseits bekannt werden,

wird die restliche vereinbarten Provision in bar  fällig.

                                    

b.         Die vereinbarte Vermittlungsprovision kann von den Titelnehmer auch auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden.

Die anfallenden Kosten für den Notar und das Konto trägt der Titelnehmer.

Die Auszahlung des Treuhandkonto an den Vermittler erfolgt,

durch den Abschluss verbindlicher Verträge des Titelnehmer und Titelgeber bei einem Notar / Anwalt bei denen die Daten beidseits bekannt werden.     

                                    

    = = = = = = = = = = = = = =

 Wir legen großen Wert auf Service und Kundenzufriedenheit.

Aus diesem Grund freuen wir uns, dass Sie sich für uns interessieren.


Einen echten Titel zu vermitteln ist eine subtile Angelegenheit, die viel Takt und Diskretion erfordert.

Wir wählen unsere Klienten sorgfältig aus.

100% Diskretion.

Der E-Mail- Schriftverkehr wird sicher verschlüsselt !