Verfahrensweisweise

Verfahrensweise.    

Infomail


Wenn Sie eine Infomail zum Thema Adelstitel durch Adoption oder Heirat möchten. (kostenfrei)

Dann setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail in Verbindung.

Wir werden Ihre Anfrage binnen 48 Stunden beantworten.


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Lassen Sie es uns wissen wenn Sie vermittelt werden möchten und Interesse haben, einen Adelstitel durch Adoption oder Heirat zu erlangen.

Setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail in Verbindung.

Wir nennen Ihnen aus unserer aktuellen Datei den passenden Titelgeber für Sie, welcher für eine Titelweitergabe per Adoptieren oder Heirat gegenwärtig zur Verfügung steht. (kostenfrei)


Wir werden Ihnen helfen, die Führung eines Adelstitels zu verwirklichen.


Der Ablauf der Vermittlung ist 100 % diskret. Wir achten auf Verschwiegenheit gegenüber Dritten und dem Schutz Ihrer persönlichen Daten.




Ihre Anfrage beantworten wir binnen 48 Stunden.


 


                               


               Wir benötigen Ihrerseits,         


bevor wir Ihnen Vermittlungsvorschläge zuschicken und Namen der Titelgeber benennen, eine Kopie  Ihres gültigen




Personalausweises (wobei Sie die Ausweisnummer gern "schwärzen" können).


Wir haben dies zum Mindeststandard gemacht, um einerseits Ihre tatsächliche Existenz nachweislich bestätigt zu haben und ein wenig sicher zu sein, dass Sie tatsächlich ernsthaftes Interesse an einer  Vermittlung haben.




Im weiteren Verlauf erhalten Sie eine




Verschwiegenheitserklärung (die wir Ihnen  per Mail zuschicken),  welche Sie uns bitte per E-Mail, handschriftlich unterschrieben zurück senden.


(Ausdrucken, Unterzeichnen, Einscannen und mit E-Mail als Anhang verschicken.)




Die Erklärung dient dazu, dass allseits versichert wird, das keinerlei Namen, persönliche Daten sowie Details Ihrer Adoption / Heirat in die öffentlich werden.




Dies sowohl in Ihrem und unserem Interesse und zur Wahrung des Ansehens des Titelgebers / Titelgeberin im Besonderen.




Die allseitige Verschwiegenheitserklärung betrifft 




alle Absprachen, Namen und Daten von Titelgebern, Titelsuchenden sowie des Vermittlers, Vorgesprächen, Telefongesprächsinhalten, E-Mails, mögliche Nebenabreden, jedwedem Schriftverkehrs und des gesamten sonstigen Datenaustausches und Sie dauert darüber hinaus auch fortdauernd an wenn es, wider Erwartens, nicht  zur Titelübernahme bzw. Titelweitergabe kommen sollte.




 




Seitens des Vermittlers wird die Verschwiegenheit gegenüber Dritten zugesichert.


 


                               


 




Ablauf der Vermittlung.    


           


2.    


Die Vermittlung zwischen den Titelgeber und den Titelsuchenden.


                               


                         Entsprechend Ihren Angaben setzen wir uns mit möglichen Titelanbietern in Verbindung und unterbreite diesen ihr Interesse und Angebot.     


                               


                   Der / die Titelgeber / -geberin erhalten hierbei vom Titelsuchenden NUR folgende Informationen.    


                   


Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, die Dotationshöhe, die Art der Titelübernahme (Heirat oder Adoption), Nationalität und des Bundeslandes, Landes, in welchem die Titelsuchende, der Titelsuchende wohnhaft ist.


                     


                               


                         


Bei einer Vermittlung beachten Sie bitte, dass die Titelgeberin, der Titelgeber den Ablauf und die Dotation vorgeben und Sie als Interessent bitte Ihre persönlichen Möglichkeiten entsprechend einschätzen und  größtenteils den Bedingungen entsprechen.


 


                               


                      


     


Nach der Klärung der Konditionen zur Titelübernahme und diese beidseitig akzeptiert werden, Sie die Vermittlung mit dem Ziel der Titelübernahme bestreiten wollen.    


                               


          


Erteilen Sie uns den Auftrag zur Vermittlung.


 


                               


                         


Wir organisieren entsprechend dem vertraglich geschlossenem Auftrag zeitlich und örtlich das Treffen zwischen dem Titelsuchenden und dem Titelgeber . Alle Absprachen erfolgen unter Berücksichtigung der zeitlichen Möglichkeiten der beteiligten Parteien (Titelgeberin, Titelgeber, Titelsuchende, Titelsuchender, Vermittler).




Während der konkreten Vermittlung erfolgt jedwede Personalisierung in Abstimmung mit beiden "Vertragsparteien", insofern dies entsprechend des Stadiums erforderlich wird.


 


                               


     


*Vorvertrag


                               


                         


Wenn Sie sich für eine(n) Titelgeberin/ -geber entschieden haben und die Konditionen der Titelübernahme beidseitig durch den Titelgeber und den Titelsuchenden akzeptiert werden


übersende ich Ihnen ein Vorvertrag, in welchem die/der Titelgeberin / -geber unterschriftlich versichert, dass er die Absicht hat und Willens ist den Titelsuchenden im Rahmen einer Heirat oder im Fall einer Erwachsenenadoption in als Kind anzunehmen  und ihr / ihm hierdurch seinen Titel / Namen zur lebenslangen Führung zu übertragen.




Bei einer Eheschließung wird außerdem die Führung des Titels / Namens, nach der Scheidung, über die Ehe hinaus, ebenfalls lebenslang zugesichert.




Vertraglich werden alle abgestimmten Regelungen verbindlich fixiert und die Gesamtdotation (inkl. Vermittlungsprovision) sowie die Zahlungsmodalitäten hierzu festgehalten.


Durch beidseitige Unterzeichnung tritt dieser Vertrag verbindlich in Kraft.


 


                  


                               


     


Datenaustausch zwischen Titelnehmer und Titelgeber am Ort des gemeinsamen Treffens.     


         Die Vermittlungsprovision zum Datenaustausch.    


                               


                 


Bei diesem ersten Kontakt zwischen dem Titelsuchenden und dem Titelgeber


werden die persönlichen Daten untereinander ausgetauscht, soweit diese für den weiteren  Ablauf der Titelübernahme - Adoption / Heirat erforderlich sind.


Inwieweit sonstige Informationen preisgegeben werden obliegt ausschließlich der jeweiligen Partei.




Fortführend gelten die vertragsgemäß vereinbarten Konditionen, die Dotationshöhe und Zahlungsmodalitäten.




Je nach Zahlungsvereinbarung  (Gesamteinzahlung auf ein Treuhandkonto beim involvierten Notar / Anwalt oder Barzahlung) ist eine Auszahlung / überweisung vom Treuhandkonto beziehungsweise die Aushändigung des entsprechenden Dotationsanteiles in bar an die Titelgeberin, den Titelgeber zur Fortsetzung der Titelübernahme erforderlich.




Übliche Praxis ist eine 50 / 50 Prozent-Regelung.


Die Zahlung der Dotation erfolgt direkt an den / die Titelgeber(in), nach Vorgabe dessen. (Abzüglich der Provision  (1. bis 3.)




Es besteht auch die Möglichkeit der direkten Barzahlung.




Die Zahlungen erfolgen jeweils bei der notariellen Beantragung der gerichtlichen Adoption beziehungsweise der Bestellung des Aufgebotes beim Standesamt  und folgend unmittelbar vor der Eheschließung / Partnerschaftsbegründung beziehungsweise vor dem mündlichen Verhandlungstermin beim aussprechenden Familiengericht.




In den meisten Fällen akzeptieren die Titelgeber auch die Hinterlegung der gesamten Dotationssumme auf ein Treuhand- / Anderkonto beim involvierten Rechtsanwalt / Notar.


Erst nach vollständiger Einzahlung der Dotationssumme erfolgt hierbei die Einreichung der Adoptionsunterlagen beim zuständigen Familiengericht bzw. die Bestellung des Aufgebots beim Standesamt.




Bitte beachten Sie, dass die Führung eines derartigen Treuhandkontos zusätzliche Kosten für Sie verursacht. Entsprechend der kontoführenden Bank des Treuhänders (maßgebend ist hier der Anwalt / Notar) fallen Bankgebühren in Höhe von 5 bis zu 10 Prozent je nach Kreditinstitut und Laufzeit an.




Unsere Vermittlungsgebühr wird in jedem Fall vor / bei dem ersten persönlichen Treffen, Kontakt zwischen der / dem Titelsuchenden  und der / dem Titelgeberin / Titelgeber bei dem Datenaustausch in bar fällig.

                               


     Verträge.  Ehevertrag,  Adoptionsantrag, Treuhandkonto.    


                               


                         


Die Titelgeber haben im Regelfall ihren persönlich vertrauten Rechtsanwalt / Notar, welcher bereits erfahren ist, in Sachen des Ehevertrages bezüglich der anstehenden Titelübernahme oder des Adoptionsantrages.




Sie können selbstverständlich einen Ihnen bekannten und, oder vertrauten Familienanwalt beziehungsweise Notar beauftragen oder diesen zur rechtlichen Prüfung der Unterlagen, vor Unterschriftsleistung, beauftragen, hinzuziehen.




Auf Wunsch sind wir gern bei der Auswahl  eines fachkundigen Notars oder Rechtsanwalts behilflich.


 


                     


     Die Dotationszahlung erfolgt direkt durch Sie an die Titelgeberin, den Titelgeber oder wird vom beauftragten Anwalt an diese überwiesen.    


                               


                         


Sie zahlen die Dotation (abzüglich der Vermittlungsdotation) nicht an uns, sondern direkt an die Titelgeberin, den Titelgeber oder haben diese auf ein Treuhandkonto beim involvierten Rechtsanwalt / Notar vorab einzuzahlen, zu überweisen.




Die Auszahlung, überreichung an die Titelgeberin, den Titelgeber erfolgt nach Stand und Fortschritt der Vertragsbedingungen, -erfüllung.




In der beidseits ausgehandelten und akzeptierten Gesamtdotation ist die Vermittlungsprovision in jedem Fall enthalten.






Die Auszahlung erfolgt immer in zwei Schritten zu je 50 Prozent der Gesamtdotation für die Titelgeberin, den Titelgeber unter Vorabzug der inkludierten Vermittlungsprovision.




Bei einer Heirat :


1.    beim Anwalts- / Notartermin zur Erstellung des Ehevertrages, spätestens bei der Bestellung des Aufgebotes beim Standesamt,  


2.    unmittelbar vor der Eheschließung / Partnerschaftsbegründung.




Bei der Adoption:


1.    zum Termin der notariellen Beantragung der gerichtlichen Adoption,  


2.    unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht zum Ausspruch der Adoption.




üIm Fall einer nicht erfolgten der Eheschließung oder Adoption ist bei Nutzung eines Treuhandkontos einhundertprozentig für Sie sichergestellt, dass Sie die eingezahlte Dotation abzüglich der Anwalts- / Notargebühren zurücküberwiesen bekommen.




 


                     


     Diskretion    


                               


                         


Wir achten immer auf  Diskretion und geben weder persönliche Daten unserer Anbieter, noch Interessenten untereinander weiter.




Einen echten Titel zu vermitteln ist eine subtile Angelegenheit, die viel Takt und Diskretion erfordert.




Wir wählen unsere Klienten sorgfältig aus.




Dritte erhalten von uns keinerlei Auskünfte.